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Wir installieren Ihnen moderne und effiziente Heizkessel, Heizungen und Wärmetauscher-Systeme, mit denen Sie bis zu 70% Heizkosten sparen. Sehen Sie sich unsere Leistungen hier an.

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Tag Archives: Ahrensburg

Installation einer Heizung

Posted on 10. September 2014 by Sören Clausen • Tagged Ahrensburg, Thomas Jendrejewski •

Wir installieren Ihnen moderne und effiziente Heizkessel, Heizungen und Wärmetauscher-Systeme, mit denen Sie bis zu 70% Heizkosten sparen. Sehen Sie sich unsere Leistungen hier an.

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Heiztechnik Thomas Jendrejewski GmbH Lieferung, Qualität, Preise u.s.w. Lieferung und Einbau von Anlagen, Geräten, Neu- und Ersatzteilen erfolgt zu unseren für den jeweiligen Tag der Ausführung üblichen Preisen, soweit eine Festpreisvereinbarung nicht getroffen wurde. Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellungen der gesamten angebotenen Anlage, Festpreise, die mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluß der Arbeiten verbunden sind, haben keine Gültigkeit, wenn die Einhaltung der vereinbarten Termine aus Gründen unmöglich ist, die die Firma Heiztechnik Thomas Jendrejewski (Abkürzung: HTJ) nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen sind die für den jeweiligen Tag der Ausführung üblichen Preise der Firma HTJ maßgebend. Im Angebot nicht enthaltene Arbeiten (z.B. Maurer-, Elektriker-, Isolierarbeiten oder auch Auflagen des Bauamtes) werden gesondert aufgerechnet. Amtliche Gebühren (z.B. für die Baugenehmigung oder für Druckproben) sind durch den Auftraggeber zu zahlen. Die bauseitige Gestellung von Wasser und Strom wird vorausgesetzt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Allen - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Liefer- und Einbaubedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Firma HTJ nicht ausdrücklich bestätigt, sind für die Firma HTJ unverbindlich. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen (behördliche und sonstige Genehmigungen) beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung bei der Firma HTJ eingegangen ist. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- und Ausland, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma HTJ stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind und ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Leistungsverpflichtungen eine vertragsgemäße Leistung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann die Firma HTJ für die Dauer der Behinderung die Leistung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrage zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt z.B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen oder bei Behinderung oder Verzögerung in der Beförderung. Etwaige Beanstandungen der Leistungen der Firma HTJ müssen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Bei begründeten Beanstandungen ist die Firma HTJ - unbeschadet seiner etwaigen Schadensersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften - nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen fehl, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Arbeiten an vorhandenen Anlagen wird Gewähr nur für die neu gelieferten Teile übernommen. Die Firma HTJ kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Eigentumsvorbehalt Die Firma HTJ behält sich das Eigentums- und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Firma HTJ die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte der Firma HTJ, so ist er dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf die Firma HTJ. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach erbrachter Leistung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt sind, wird der Fälligkeitstermin auf Basis des Liefertages errechnet; in diesem Fall ist rechtzeitige Bezahlung nur dann erfolgt, wenn die Firma HTJ über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihr angegebenen Konto verfügen kann. Bei Verzug behält sich die Firma HTJ – unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte – vor, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. Basiszinssatz zu berechnen. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz der Firma HTJ. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte der Firma HTJ unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers von der Firma HTJ anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, es sei denn, dass ein von dem Auftraggeber zustehendes Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Haftung Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Auftraggebers sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma HTJ oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges sowie bei wesentlichen Vertragsverletzungen haftet die Firma HTJ auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluß von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen. Andernfalls gehen die dadurch entstehenden Schäden zu Lasten des Auftraggebers. Heizungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Alle baulichen Maßnahmen müssen den behördlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Auftraggeber garantiert, dass alle nicht von der Firma HTJ durchgeführten baulichen Maßnahmen den behördlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Firma HTJ kann Sicherheitsvorschriften nur bezüglich der von ihr erbrachten Leistungen einhalten. Sonstiges Mündliche Zusicherungen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma HTJ. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen. Gerichtstand Gerichtsstand für beide Teile ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt, Sitz der Firma HTJ.
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